Rechtsgrundlagen

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist Teil der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist im Kanton Zürich in Art. 130 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27. Februar 2005 (Kantonsverfassung, LS 101) geregelt. Die Rechtsgrundlagen für das staatliche und kirchlich-körperschaftliche Recht der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden sind in der Gesetzessammlung des Kantons Zürich (Loseblattsammlung, www.zhlex.zh.ch) zu finden (ab Ordnungsnummer 180.1). Die Kirchgemeinde umfasst alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohner von Zürich Hirzenbach. Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber.

Die wichtigsten Erlasse der Kirchgemeinde finden Sie hier:

Gemeindeordnung Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach
Geschäftsordnung Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach
Finanzreglement der Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach
Entschädigungsreglement der Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach
Läutordnung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich Hirzenbach