Verantwortlich: Debora Torre
Bereitgestellt: 27.09.2024
Infos zum Reformprozess
Am 1.1.2019 soll die eine Kirchgemeinde Stadt Zürich ins Leben gerufen werden. Das Gebiet der Stadt Zürich bildet dann zusammen mit der Gemeinde Oberengstringen das Kirchgemeindegebiet.
Katrin Stalder,
Für diese Kirchgemeinde wurde eine Rahmenordnung erarbeitet und von der ZKP verabschiedet. Sie sieht vor, dass das oberste Organ der Kirchgemeinde die Stimmberechtigten bleiben. Die Kirchgemeinde Zürich wird als Parlamentsgemeinde mit einem Kirchgemeindeparlament organisiert, das eine Kirchenpflege, bestehend aus 7 Mitgliedern, wählt. Die Kirchgemeinde erfüllt ihre Aufgabe im Zusammenwirken mit den 10 Kirchenkreisen sowie mit Institutionen von gesamtkirchgemeindlicher Bedeutung. Es sind weiter die Konferenz der Präsidien der Kirchenkreiskommissionen, ein städtischer Pfarr – und ein Gemeindekonvent vorgesehen. Zentrale Dienstleistungen wie Finanzen, Personal und Immobilien werden von einer städtischen Geschäftsstelle erbracht. Dafür sind Änderungen im Kirchengesetz und in der Kirchenordnung nötig, die gerade erarbeitet werden, unter anderem wird die Möglichkeit geschaffen, ein städtisches Kirchgemeindeparlament zu bilden. Basierend auf der Rahmenorganisation wurde der Zusammenschlussvertrag (ZSV) erarbeitet. Der ZSV ist das notwendige rechtliche Element des Zusammenschlusses und des Übergangs zu einer Kirchgemeinde Zürich. Darüber muss abgestimmt werden. Terminlich reicht das aber nicht für die ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 2. April.
Deshalb wird am 11. Juni um 11.30h eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen.
Thomas Bucher, Präsident der Kirchenpflege
Deshalb wird am 11. Juni um 11.30h eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen.
Thomas Bucher, Präsident der Kirchenpflege