Verantwortlich: Debora Torre
Bereitgestellt: 27.09.2024
Einladung KGV
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirche Zürich Hirzenbach am Sonntag, 11. April 2021, um 11.30h im Saal der Stefanskirche.
Die Aktenauflage beginnt am Montag, 29. März 2021.
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2020 des Spendgutes
2. Jahresrechnung 2020 des Kirchengutes
3. Jahresbericht 2020 der Kirchenpflege
4. Ersatzwahl Präsidium Rechnungsprüfungskommission
5. Mitteilungen und Umfrage
6. Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Stimm- und wahlberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde Hirzenbach wohnhaften Mitglieder der Evangelisch- reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Aktivbürgerrechts sind. Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Informationen im Anschluss an den offiziellen Teil der Kirchgemeindeversammlung:
1. Stand Verhandlungen der drei Kirchgemeinden der Stadt Zürich
2. Fortschritte Ersatzneubau der Stefanskirche
3. Gartengespräche (Bericht Startphase)
4. Hirzenbach-Trilogie – was das ist und soll
Gäste sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Aktive Beteiligung nach dem offiziellen Teil.
Ein Kinderprogramm für alle Altersstufen ist organisiert.
Für die Kirchenpflege, Thomas Bucher, Präsident
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2020 des Spendgutes
2. Jahresrechnung 2020 des Kirchengutes
3. Jahresbericht 2020 der Kirchenpflege
4. Ersatzwahl Präsidium Rechnungsprüfungskommission
5. Mitteilungen und Umfrage
6. Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes
Stimm- und wahlberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde Hirzenbach wohnhaften Mitglieder der Evangelisch- reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Aktivbürgerrechts sind. Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Informationen im Anschluss an den offiziellen Teil der Kirchgemeindeversammlung:
1. Stand Verhandlungen der drei Kirchgemeinden der Stadt Zürich
2. Fortschritte Ersatzneubau der Stefanskirche
3. Gartengespräche (Bericht Startphase)
4. Hirzenbach-Trilogie – was das ist und soll
Gäste sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Aktive Beteiligung nach dem offiziellen Teil.
Ein Kinderprogramm für alle Altersstufen ist organisiert.
Für die Kirchenpflege, Thomas Bucher, Präsident